Arbeitsweise des SV`s

Der Sachverständige arbeitet selbstständig, unabhängig, unparteiisch und weisungsfrei.

Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet dem Sachverständigen alle für die Erstattung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu beschaffen bzw. zu erteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht im vollen Umfang nach, kann die Verwertbarkeit oder der Beweiswert eines Gutachtens gemindert sein.

Beispiel

Sie verschweigen einem Sachverständigen, dass Sie ein Schmuckstück aus dem Ausland eingeführt haben, ohne die vorgeschriebenen Einfuhrabgaben entrichtet zu haben.

Der ermittelte Wert des Schmuckstückes könnte hierdurch falsch berechnet werden, da die Einfuhrabgaben noch zu entrichten sind, im Gutachten jedoch keine Berücksichtigung finden. Wird das Schmuckstück später verkauft haftet der Sachverständige nicht für beim Käufer nacherhobene Abgaben des Fiskus.

Der Sachverständige haftet für den Inhalt, jedoch nicht für die Verwertbarkeit seines Gutachtens.

Beispiel:

Sie beauftragen einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens über den Wert eines Schmuckstückes.

Nach der Begutachtung möchten Sie das Schmuckstück für den im Gutachten angegebenen Wert veräußern.

In diesem Fall haftet der Sachverständige nicht dafür, dass Sie einen Käufer finden, der den im Gutachten angegebenen Wert zu entrichten bereit ist.

Insbesondere bei einer kurzfristig beabsichtigten Veräußerung müssen Sie möglicherweise Preisabschläge hinnehmen. Andererseits können Sie das Schmuckstück auch für einen höheren, als im Gutachten angegebenen Preis veräußern. Hier ist Ihr Verhandlungsgeschick gefragt.

Inwieweit bestimmte Informationen im Gutachten Berücksichtigung finden entscheidet der Sachverständige.

Beispiel

Sie haben keinen Anspruch auf die Wiedergabe ihrer Sichtweise zum Sachverhalt im Gutachten.

Unzulässige Einwirkungen auf den Sachverständigen sind zu vermeiden. Insbesondere können dem Sachverständigen keine Vorgaben über die Gestaltung des Gutachtens, mögliche Gutachtenergebnisse oder die Dauer der Begutachtung gemacht werden.

Beispiel

Sie können dem Sachverständigen keine Vorgaben über die Anfertigung der Lichtbilder machen. Der Sachverständige fertigt technische Sachfotos und keine Werbeaufnahmen.

 

Quelle: ©2019 goldschmiede-sachverstand